Interkulturelle Entwicklung wird konkret

Vielfalt als Chance

Als bereichernd und große Chance für ein neu erlebtes Miteinander in der evangelischen Kirche beschrieben die Initiator*innen und Mitwirkenden des Prozesses ‚Kirche in Vielfalt – Interkulturelle Entwicklung‘ die kulturelle Diversität, die sich an vielen Orten in der westfälischen Kirche positiv entwickelt. Über längere Zeit hatten Arbeitsgruppen unterschiedliche Aspekte der Thematik beleuchtet und brachten jetzt erste Ergebnisse in die Synode ein. Ziel des Prozesses ist es, Gemeinden und Einrichtungen weiter für mehr Diversität und kulturelle Vielfalt zu öffnen.

Einen der wichtigsten Punkte stellte Ökumene-Dezernent und Landeskirchenrat Dr. Albrecht Philipps heraus: Die Erfahrungen aller Beteiligten bei der interkulturellen Entwicklung hätten gemeinsam, dass sie „als bereichernd und herausfordernd zugleich erlebt“ werden – „und sie enthalten eine Menge Veränderungspotential.“ Das bekräftigte auch Isolde Karle, Professorin für praktische Theologie an der Ruhr-Universität Bochum, in ihrem Impulsvortrag.

Die Landesssynode fasste nun konkrete Beschlüsse, um die Evangelische Kirche von Westfalen auf dem eingeschlagenen Weg voranzubringen und ihre Arbeit an interkulturellen Beziehungen weiterzuentwickeln.  Beschlossen wurden unter anderem eine stärkere Einbindung von Menschen mit internationaler Biografie, der verstärkte Austausch mit internationalen Gemeinden, die Erarbeitung von interkulturellen und rassismuskritischen Bildungsinhalten und Qualifizierungsmaßnahmen, die Entwicklung eines Konzepts für interkulturelle Seelsorge und anderes mehr.

Das landeskirchliche oikos-Institut für Mission und Ökumene begleitet den Prozess „Kirche in Vielfalt“. Eine Steuerungsgruppe hat die bisherigen Erfahrungen und Schritte der interkulturellen Entwicklung in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirche zusammengetragen. Daraus sind Anregungen für Beschlussempfehlungen erarbeitet worden, die der Landessynode vorgestellt wurden. Mehr zum Thema unter: Kirche in Vielfalt – oikos-Institut

Wie bereichernd das Miteinander von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen ist, erlebten die Synodalen während der vier Synodentage in Bielefeld-Bethel. Ökumenische Gäste aus aller Welt und westfälische Geschwister mit globalem Background gestalteten gemeinsam den Eröffnungsgottesdienst, Morgenandachten, Gebete und Gesänge. Zuvor fand eine Ökumenische Konsultation statt. Mehr datzu unter: Mehr voneinander lernen – oikos-Institut

Kontakt im oikos-Institut: Pfarrerin Beate Heßler, beate.hesler@ekvw.de

Beschlüsse der Landessynode 2024: Kirche in Vielfalt – Interkulturelle Entwicklung

Beschluss 1:

Die Landessynode ermutigt die Kirchenkreise und Gemeinden zur Förderung von interkulturellen Begegnungs- und Kooperationsprojekten vor Ort. Es wird angeregt, das  zum Beispiel durch die Erarbeitung und Bereitstellung von mehrsprachigen  Gottesdienstmaterialien oder durch Übersetzungsangebote in Gottesdiensten und  Veranstaltungen zu unterstützen. Eine Kooperation mit Gemeinden des Internationalen Kirchenkonvents Rheinland / Westfalen (IKK) kann dabei hilfreich sein. Für diese Aufgaben können Mittel aus  dem kreiskirchlichen Ökumenefonds beantragt werden.

Beschluss 2:

Die Landessynode beauftragt die Kirchenleitung, im oikos-Institut für Mission und Ökumene eine der vorhandenen Fachstellen so zu beschreiben, dass

1)     Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die landeskirchliche Ebene (Ämter,  Institute, Einrichtungen) in ihrer interkulturellen Entwicklung unterstützt werden,

2)     der Kontakt mit dem Internationalen Kirchenkonvent (IKK) und weiteren internationalen Gemeinden gepflegt und Kooperation gestärkt wird und

3)     die oben genannten Empfehlungen mit entsprechenden Kooperationspartner*innen umgesetzt werden.

Beschluss 3:

Die Landessynode befürwortet

1)     die Förderung von Projekten und Pilotgemeinden für die Gestaltung interkultureller Entwicklung in Gemeinden, Kirchenkreisen, Ämtern, Instituten und
Einrichtungen sowie die Kooperation mit Internationalen Gemeinden auf vielen Ebenen.  Anträge zur finanziellen Unterstützung entsprechender Projekte und Programme können an die Sonderkasse für Mission und Ökumene (SMÖ) gestellt werden.

2)     die Möglichkeit einer Anerkennung von Internationalen Gemeinden als landeskirchliche Profilgemeinden in Absprache mit der Evangelischen Kirche im
Rheinland (EKiR) und anderen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland  (EKD) zu prüfen.

3)     die Anerkennung internationaler Abschlüsse und Qualifikationen zu fördern. Die  Aus- und Weiterbildung sowie Anstellung von Menschen mit internationalen Biografien  in allen kirchlichen Arbeitsfeldern sind anzustreben.

Beschluss 4:

Die Landessynode beauftragt die Kirchenleitung, über die landeskirchlichen Bildungs- und Fortbildungseinrichtungen

1)     die Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie für Standards und Strukturen  interkultureller Bildung auf den Weg zu bringen und Fortbildungsformate
weiterzuentwickeln, die interkulturelle und rassismuskritische Lerninhalte vorhalten.

2)     die Erarbeitung eines Konzeptes der Qualifizierung und Sensibilisierung, das  interkulturelle Kompetenz als Querschnittsaufgabe begreift und als notwendigen  Standard vorhandener Bildungs- und Fortbildungsformate ergänzt, zu veranlassen.

3)     bei Qualifizierungsmaßnahmen der Landeskirche gezielt Menschen mit  internationaler Biografie einzubeziehen (z. B. in der Prädikant*innenausbildung).

Beschluss 5:

Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, die Erarbeitung eines Konzepts für  interkulturelle Seelsorge zu beauftragen, das folgende Bausteine enthält:

–  Qualifizierung von Menschen mit internationalen Biografien im Rahmen der „Qualifizierung für Ehrenamtliche zur Mitarbeit in der Seelsorge in der Evangelischen  Kirche von Westfalen gemäß SeelGG § 7 Absatz 2 / AVO-SeelGG § 5 Absatz 2“, eine Lösung zum Auffinden mehrsprachiger seelsorglicher Angebote im Raum der  EKvW,

– Verstärkung interkultureller Elemente in der Ausbildung, Qualifizierung und  Sensibilisierung im Bereich Supervision und Coaching,

–  zügige Ausbildung von Multiplikator*innen und Lots*innen. Die Landessynode würdigt die persisch-sprachigen Seelsorger*innen sowie das
Engagement der Kirchenkreise und Gemeinden der EKvW in ihren Angeboten  interkultureller Seelsorge.

Beschluss 6:

1. Die Landessynode beauftragt die Kirchenleitung, für die Einrichtung einer Antirassismusbeauftragung auf landeskirchlicher Ebene zu sorgen.

2. Die Landessynode beauftragt die Kirchenleitung, die Entwicklung von Gesprächshilfen und Trainings für eine diskriminierungssensible Kommunikation für
alle Ebenen der EKvW zu veranlassen.

3. Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, für eine der Tagungen im kommenden Jahr eine intensive Beschäftigung mit dem Rassismus in unserer Kirche einzuplanen. Die Synode regt eine regelmäßige Beschäftigung mit der Entwicklung von Rassismuskritik in der EKvW in der Landessynode und in anderen leitenden Gremien an.

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Interkulturelle Entwicklung wird konkret

Vielfalt als Chance

Als bereichernd und große Chance für ein neu erlebtes Miteinander in der evangelischen Kirche beschrieben die Initiator*innen und Mitwirkenden des Prozesses ‚Kirche in Vielfalt – Interkulturelle Entwicklung‘ die kulturelle Diversität, die sich an vielen Orten in der westfälischen Kirche positiv entwickelt. Über längere Zeit hatten Arbeitsgruppen unterschiedliche Aspekte der Thematik beleuchtet und brachten jetzt erste Ergebnisse in die Synode ein. Ziel des Prozesses ist es, Gemeinden und Einrichtungen weiter für mehr Diversität und kulturelle Vielfalt zu öffnen.

Einen der wichtigsten Punkte stellte Ökumene-Dezernent und Landeskirchenrat Dr. Albrecht Philipps heraus: Die Erfahrungen aller Beteiligten bei der interkulturellen Entwicklung hätten gemeinsam, dass sie „als bereichernd und herausfordernd zugleich erlebt“ werden – „und sie enthalten eine Menge Veränderungspotential.“ Das bekräftigte auch Isolde Karle, Professorin für praktische Theologie an der Ruhr-Universität Bochum, in ihrem Impulsvortrag.

Die Landesssynode fasste nun konkrete Beschlüsse, um die Evangelische Kirche von Westfalen auf dem eingeschlagenen Weg voranzubringen und ihre Arbeit an interkulturellen Beziehungen weiterzuentwickeln.  Beschlossen wurden unter anderem eine stärkere Einbindung von Menschen mit internationaler Biografie, der verstärkte Austausch mit internationalen Gemeinden, die Erarbeitung von interkulturellen und rassismuskritischen Bildungsinhalten und Qualifizierungsmaßnahmen, die Entwicklung eines Konzepts für interkulturelle Seelsorge und anderes mehr.

Das landeskirchliche oikos-Institut für Mission und Ökumene begleitet den Prozess „Kirche in Vielfalt“. Eine Steuerungsgruppe hat die bisherigen Erfahrungen und Schritte der interkulturellen Entwicklung in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirche zusammengetragen. Daraus sind Anregungen für Beschlussempfehlungen erarbeitet worden, die der Landessynode vorgestellt wurden. Mehr zum Thema unter: Kirche in Vielfalt – oikos-Institut

Wie bereichernd das Miteinander von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen ist, erlebten die Synodalen während der vier Synodentage in Bielefeld-Bethel. Ökumenische Gäste aus aller Welt und westfälische Geschwister mit globalem Background gestalteten gemeinsam den Eröffnungsgottesdienst, Morgenandachten, Gebete und Gesänge. Zuvor fand eine Ökumenische Konsultation statt. Mehr datzu unter: Mehr voneinander lernen – oikos-Institut

Kontakt im oikos-Institut: Pfarrerin Beate Heßler, beate.hesler@ekvw.de

Beschlüsse der Landessynode 2024: Kirche in Vielfalt – Interkulturelle Entwicklung

Beschluss 1:

Die Landessynode ermutigt die Kirchenkreise und Gemeinden zur Förderung von interkulturellen Begegnungs- und Kooperationsprojekten vor Ort. Es wird angeregt, das  zum Beispiel durch die Erarbeitung und Bereitstellung von mehrsprachigen  Gottesdienstmaterialien oder durch Übersetzungsangebote in Gottesdiensten und  Veranstaltungen zu unterstützen. Eine Kooperation mit Gemeinden des Internationalen Kirchenkonvents Rheinland / Westfalen (IKK) kann dabei hilfreich sein. Für diese Aufgaben können Mittel aus  dem kreiskirchlichen Ökumenefonds beantragt werden.

Beschluss 2:

Die Landessynode beauftragt die Kirchenleitung, im oikos-Institut für Mission und Ökumene eine der vorhandenen Fachstellen so zu beschreiben, dass

1)     Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die landeskirchliche Ebene (Ämter,  Institute, Einrichtungen) in ihrer interkulturellen Entwicklung unterstützt werden,

2)     der Kontakt mit dem Internationalen Kirchenkonvent (IKK) und weiteren internationalen Gemeinden gepflegt und Kooperation gestärkt wird und

3)     die oben genannten Empfehlungen mit entsprechenden Kooperationspartner*innen umgesetzt werden.

Beschluss 3:

Die Landessynode befürwortet

1)     die Förderung von Projekten und Pilotgemeinden für die Gestaltung interkultureller Entwicklung in Gemeinden, Kirchenkreisen, Ämtern, Instituten und
Einrichtungen sowie die Kooperation mit Internationalen Gemeinden auf vielen Ebenen.  Anträge zur finanziellen Unterstützung entsprechender Projekte und Programme können an die Sonderkasse für Mission und Ökumene (SMÖ) gestellt werden.

2)     die Möglichkeit einer Anerkennung von Internationalen Gemeinden als landeskirchliche Profilgemeinden in Absprache mit der Evangelischen Kirche im
Rheinland (EKiR) und anderen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland  (EKD) zu prüfen.

3)     die Anerkennung internationaler Abschlüsse und Qualifikationen zu fördern. Die  Aus- und Weiterbildung sowie Anstellung von Menschen mit internationalen Biografien  in allen kirchlichen Arbeitsfeldern sind anzustreben.

Beschluss 4:

Die Landessynode beauftragt die Kirchenleitung, über die landeskirchlichen Bildungs- und Fortbildungseinrichtungen

1)     die Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie für Standards und Strukturen  interkultureller Bildung auf den Weg zu bringen und Fortbildungsformate
weiterzuentwickeln, die interkulturelle und rassismuskritische Lerninhalte vorhalten.

2)     die Erarbeitung eines Konzeptes der Qualifizierung und Sensibilisierung, das  interkulturelle Kompetenz als Querschnittsaufgabe begreift und als notwendigen  Standard vorhandener Bildungs- und Fortbildungsformate ergänzt, zu veranlassen.

3)     bei Qualifizierungsmaßnahmen der Landeskirche gezielt Menschen mit  internationaler Biografie einzubeziehen (z. B. in der Prädikant*innenausbildung).

Beschluss 5:

Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, die Erarbeitung eines Konzepts für  interkulturelle Seelsorge zu beauftragen, das folgende Bausteine enthält:

–  Qualifizierung von Menschen mit internationalen Biografien im Rahmen der „Qualifizierung für Ehrenamtliche zur Mitarbeit in der Seelsorge in der Evangelischen  Kirche von Westfalen gemäß SeelGG § 7 Absatz 2 / AVO-SeelGG § 5 Absatz 2“, eine Lösung zum Auffinden mehrsprachiger seelsorglicher Angebote im Raum der  EKvW,

– Verstärkung interkultureller Elemente in der Ausbildung, Qualifizierung und  Sensibilisierung im Bereich Supervision und Coaching,

–  zügige Ausbildung von Multiplikator*innen und Lots*innen. Die Landessynode würdigt die persisch-sprachigen Seelsorger*innen sowie das
Engagement der Kirchenkreise und Gemeinden der EKvW in ihren Angeboten  interkultureller Seelsorge.

Beschluss 6:

1. Die Landessynode beauftragt die Kirchenleitung, für die Einrichtung einer Antirassismusbeauftragung auf landeskirchlicher Ebene zu sorgen.

2. Die Landessynode beauftragt die Kirchenleitung, die Entwicklung von Gesprächshilfen und Trainings für eine diskriminierungssensible Kommunikation für
alle Ebenen der EKvW zu veranlassen.

3. Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, für eine der Tagungen im kommenden Jahr eine intensive Beschäftigung mit dem Rassismus in unserer Kirche einzuplanen. Die Synode regt eine regelmäßige Beschäftigung mit der Entwicklung von Rassismuskritik in der EKvW in der Landessynode und in anderen leitenden Gremien an.

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