Die Arbeit des OiKOS-Instituts für Mission und Ökumene geschieht im Auftrag der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) und in Verantwortung vor Gott.
Unsere Arbeit mit allen Menschen, insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen, ist getragen von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten die Persönlichkeit und Würde aller Schutzbefohlenen, gehen verantwortlich mit ihnen um und respektieren individuelle Grenzen. Grundlage ist das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (KGSsG) der Evangelischen Kirche von Westfalen.
Deshalb gelten folgende Grundsätze für die Arbeit des oikos-Institut für Mission und Ökumene
1. Wir achten und respektieren die individuellen Grenzen aller Menschen.
2. Wir tragen dazu bei, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene zu erhalten und/oder zu schaffen.
3. Wir tun alles, damit in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt verhindert werden.
4. Wir sind uns der besonderen Verantwortung bewusst im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen. Wir beachten das Abstandsgebot und nutzen keine Macht-, Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnisse für eigene Bedürfnisse aus.
5. Wir nehmen alle Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene bewusst wahr und achten dabei auf mögliche Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt.
Wir achten auf Grenzüberschreitungen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen.
In Zweifelsfällen und bei Grenzüberschreitungen wird die Meldestelle der EKvW kontaktiert.
6. Zum Schutz der Betroffenen geben wir beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegenüber Personen, die nicht mit dem Fall befasst sind, der Presse und in sozialen Netzwerken keine Informationen, Mutmaßungen und persönliche Einschätzungen weiter.
Umsetzung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt im oikos-Institut
Prävention – Wir sensibilisieren
Wir sensibilisieren alle Mitarbeitenden des oikos-Instituts, um sexualisierter Gewalt vorzubeugen und bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung genau hinzusehen und zu handeln.
Ein wichtiger Baustein der Prävention ist die Schulung aller haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Sie werden nach dem Schulungsstandard „hinschauen-helfen-handeln“ geschult und somit für das Thema „Sexualisierte Gewalt“ sensibilisiert.
Neben dem vermittelten Grundlagenwissen geht es u.a. auch darum, die kirchlichen Strukturen und Besonderheiten zu verstehen, um im Verdachtsfall handlungsfähig zu bleiben und sofort zu wissen, was zu tun ist. Die Schulungen erfolgen durch ausgebildete Multiplikator*innen.
Alle Mitarbeitenden legen zudem ein erweitertes Führungszeugnis vor.
Das Schutzkonzept des oikos-Institutes, dessen Implementierung und Weiterentwicklung ist ebenfalls ein wichtiger Baustein der Prävention.
Intervention – Wir handeln
Wird in unserem Arbeitsbereich der Verdacht auf einen Fall von sexualisierter Gewalt geäußert, handeln wir sofort entsprechend des Interventionsplans. Dieser ist Teil des Schutzkonzeptes und legt fest, welche Schritte gegangen und welche Personen informiert bzw. beteiligt werden müssen.
Für Fälle sexualisierter Gewalt besteht eine Meldepflicht in der EKvW. Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verpflichtet alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der EKvW, sich im Falle eines Verdachts von sexualisierter Gewalt unverzüglich an die Meldestelle zu wenden.
Meldestelle der Evangelischen Kirche von Westfalen
Fachstelle „Prävention und Intervention“ der Evangelischen Kirche von Westfalen
Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-381
E-Mail: meldestelle@ekvw.de
Hilfe – Wir unterstützen
Für betroffene Personen sexualisierter Gewalt gibt es Ansprechpersonen und professionelle Unterstützungsangebote.
Als Ansprechstelle für betroffene Personen sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche von Westfalen steht Kirchenrätin Daniela Fricke (0521 594-308, daniela.fricke@ekvw.de) zur Verfügung. Sie berät, vermittelt Hilfen, fördert die Aufklärung und tritt für die Ansprüche der Betroffenen ein.
Darüber hinaus können sich betroffene Personen sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche an die zentrale Anlaufstelle.help wenden. Sie erhalten dort Informationen über kirchliche, diakonische oder unabhängige Beratungsangebote. help übernimmt eine Lotsenfunktion.
E-Mail: zentrale@anlaufstelle.help
Telefon: 0800 5040112 – kostenlos und anonym
Terminvereinbarung für telefonische Beratung: Mo: 14.00 – 15.30 Uhr / Di bis Do: 10.00 – 12.00 Uhr
Das komplette Schutzkonzept des oikos-Instituts gibt es hier zum Download: Schutzkonzept oikos-Institut (Stand 17.01.2024)
Für den Bereich der internationalen Ökumene wurden Ergänzungen erarbeitet. Diese finden Sie hier: Schutzkonzept-oikos-internationale Ökumene (Juli 2024)