Wiedereintrittsstellen

(Wieder-)Eintritt – Mitglied der Kirche werden

Der Eintritt in die Kirche ist leichter, als viele Menschen denken. Erfahrene Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen für ein Gespräch zur Verfügung und  beantworten gern alle Fragen. Mit ihnen können Sie reden, vertraulich und offen. Denn Pfarrerinnen und Pfarrer unterliegen der Schweigepflicht.

Ein Wiedereintritt ist unbürokratisch und gibt die Möglichkeit zu einer Kirchengemeinde zu gehören, in deren Bereich Sie nicht wohnen. Normalerweise erfolgt der (Wieder-)Eintritt in die Wohnortkirchengemeinde.
Für einen (Wieder-)Eintritt wird der Personalausweis und – wenn
möglich – die Daten über den Kirchenaustritt und die Taufbescheinigung
benötigt. Für diejenigen, die vor dem Wiedereintritt nicht Mitglied der Kirche war und die sich ganz neu zum Kircheneintritt entschließen, ist der Eintritt mit der Feier der Taufe verbunden.
Weitere Hinweise zum (Wieder-)Eintritt finden Sie im Informationsblatt: Informationen zum Wiedereintritt

(Wieder-)Eintrittsstellen in der Ev. Kirche von Westfalen

In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW gibt es inzwischen 27 sog. (Wieder-)Eintrittsstellen, zumeist an den großen Stadtkirchen wie St. Reinoldi in Dortmund, in Kirchender Altstadtkirche in Gelsenkirchen sowie in Kirchenpavillons oder in den Kreiskirchenämtern der Kirchenkreise. Eine Übersicht über alle (Wieder-)Eintrittstellen der westfälischen Kirche finden sie auf der Homepage der EKvW

Konferenz der (Wieder-)Eintrittsstellen

Die (Wieder-)Eintrittsstellen der Ev. Kirche von Westfalen, der Ev. Kirche im Rheinland und der Lippischen Landeskirche sind in der Konferenz der Wiedereintrittstellen zusammengeschlossen.

Ziel der Konferenz ist es, die hauptamtlichen Mitarbeiter aus den (Wieder-)Eintrittsstellen in ihrer Arbeit zu unterstützen, den Erfahrungsaustausch anzuregen und aktuelle Fragesstellungen und Probleme der Arbeit miteinander zu diskutieren. Die Konferenz trifft sich halbjährlich im Wechsel zwischen Dortmund und Düsseldorf.

(Wieder-)Eintritt in der Ortsgemeinde

Seit dem 1. Januar 2011 ist innerhalb der Ev. Kirche von Westfalen der (Wieder-)Eintritt bei der Pfarrerin/dem Pfarrer der Ortsgemeinden auch dann möglich, wenn der Wohnsitz außerhalb der Gemeindegrenzen liegt. Dies bedeutet, dass jemand z.B. in Vlotho beim Pfarrer einer Ortsgemeinde eintreten kann, auch wenn er in Bielefeld oder Siegen wohnt.

Kontakt und Beratung von Wiedereintrittsstellen

Das Institut für Gemeindeentwicklung und missionarische Dienste unterstützt die Arbeit der (Wieder-)Eintrittsstellen in der EKvW, berät Eintrittsstellen und Kirchenkreisen beim Aufbau einer (Wieder-)Eintrittsstelle und informiert über den (Wieder-)Eintritt in die Ev. Kirche.
Kontakt: Pfr. Andreas Isenburg, Tel. 02 31/54 09-63, eMail: andreas.isenburg@ekvw.de

Kontakt

  • Andreas Isenburg

  • 0231 5409-63

  • Stadtkirchenarbeit mit Eintrittsstellen; Kirche in Freizeit und Tourismus; Offene (Radwege-)Kirchen; Fresh X mit Kirche Kunterbunt; Umnutzung von Kirchen