Praxisleitfaden für die ökumenische Nutzung von Kirchen und Gemeindehäusern „Und wenn wir alle zusammenziehen?“
Die evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer in NRW werben für mehr praktische Zusammenarbeit in den Gemeinden. Ein neuer Praxisleitfaden gibt Tipps für die gemeinsame Nutzung von Kirchen und Gemeindehäusern. Auch freikirchliche, orthodoxe und orientalische Gemeinden sollen sich daran beteiligen.
Angesichts der Fortschritte in der Ökumene und sinkender Mitgliederzahlen rufen die drei evangelischen Landeskirchen und fünf katholischen (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen ihre Gemeinden zu stärkerer Zusammenarbeit auf. Es geht dabei jedoch nicht nur ums evangelische und römisch-katholische Gemeindeleben.
„Und wenn wir alle zusammenziehen?“ ist der programmatische Titel eines Praxisleitfadens mit rund 60 Seiten, in dem ein abgestimmtes Vorgehen bei der Aufgabe pastoraler Immobilien und die gemeinsame Nutzung von Kirchen, Pfarrheimen oder Gemeindezentren im Fokus steht. Auch rechtliche Vorgaben seitens der Bistümer oder der Landeskirchen werden angesprochen sowie gelungene Beispiele aus der Praxis. An der Erarbeitung der Broschüre mitgewirkt hat Pfarrer Dr. Christian Hohmann vom oikos-Institut für Mission und Ökumene.
Der neue Praxisleitfaden ist nicht der erste Appell der beiden großen christlichen Kirchen an ihre Gemeinden, stärker zusammenzuarbeiten. 2017, im Jahr des 500-jährigen Reformationsjubiläums, haben das Erzbistum Paderborn, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche den Aufruf „Ökumenisch Zukunft gestalten“ veröffentlicht und ein engeres ökumenisches Miteinander empfohlen. Vor dem Hintergrund der laufenden Veränderungsprozesse in den Kirchen ist der Leitfaden „Und wenn wir alle zusammenziehen?“ sechs Jahre später eine deutliche Konkretisierung.
Die Broschüre gibt es hier zum Download: Praxisleitfaden
Mehr Informationen finden sie hier
Praxisleitfaden für die ökumenische Nutzung von Kirchen und Gemeindehäusern „Und wenn wir alle zusammenziehen?“
Die evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer in NRW werben für mehr praktische Zusammenarbeit in den Gemeinden. Ein neuer Praxisleitfaden gibt Tipps für die gemeinsame Nutzung von Kirchen und Gemeindehäusern. Auch freikirchliche, orthodoxe und orientalische Gemeinden sollen sich daran beteiligen.
Angesichts der Fortschritte in der Ökumene und sinkender Mitgliederzahlen rufen die drei evangelischen Landeskirchen und fünf katholischen (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen ihre Gemeinden zu stärkerer Zusammenarbeit auf. Es geht dabei jedoch nicht nur ums evangelische und römisch-katholische Gemeindeleben.
„Und wenn wir alle zusammenziehen?“ ist der programmatische Titel eines Praxisleitfadens mit rund 60 Seiten, in dem ein abgestimmtes Vorgehen bei der Aufgabe pastoraler Immobilien und die gemeinsame Nutzung von Kirchen, Pfarrheimen oder Gemeindezentren im Fokus steht. Auch rechtliche Vorgaben seitens der Bistümer oder der Landeskirchen werden angesprochen sowie gelungene Beispiele aus der Praxis. An der Erarbeitung der Broschüre mitgewirkt hat Pfarrer Dr. Christian Hohmann vom oikos-Institut für Mission und Ökumene.
Der neue Praxisleitfaden ist nicht der erste Appell der beiden großen christlichen Kirchen an ihre Gemeinden, stärker zusammenzuarbeiten. 2017, im Jahr des 500-jährigen Reformationsjubiläums, haben das Erzbistum Paderborn, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche den Aufruf „Ökumenisch Zukunft gestalten“ veröffentlicht und ein engeres ökumenisches Miteinander empfohlen. Vor dem Hintergrund der laufenden Veränderungsprozesse in den Kirchen ist der Leitfaden „Und wenn wir alle zusammenziehen?“ sechs Jahre später eine deutliche Konkretisierung.
Die Broschüre gibt es hier zum Download: Praxisleitfaden
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