Musik beim Gemeindefest? GEMA-Pauschalvertrag macht es einfacher

GEMA-Pauschalvertrag schafft finanzielle Entlastung für Vereine und Kirchengemeinden

Seit dem 1. Juli 2026 profitieren auch Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen von einem neuen GEMA-Pauschalvertrag zwischen dem Land NRW und der GEMA. Das Land stellt hierfür bis Ende 2027 insgesamt drei Millionen Euro bereit und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Musiknutzung bei  Veranstaltungen, wie zum Beispiel Gemeindefesten.

Berechtigt sind kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Der Vertrag gilt für bestimmte Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, etwa Gemeindefeste, Sommerfeste oder Jubiläen. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung vorab über das GEMA-Onlineportal angemeldet wird, kein Eintritt erhoben wird und die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter beträgt.

„Ob Sommerfest, Dorffest, Gemeindefest oder Vereinsjubiläum: Wo Ehrenamt Gemeinschaft schafft, werden wir Hürden abbauen. Deshalb heißt es künftig: Music on, Gebühren off. Mit dem neuen GEMA-Pauschalvertrag können wir viele Vereine und Ehrenamtliche in Nordrhein-Westfalen konkret entlasten. Gerade kleinere Vereine werden davon profitieren, dass künftig mehr Geld für die eigentliche Vereinsarbeit eingesetzt werden kann und weniger in Gebühren fließt“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Mit der Vereinbarung sollen Ehrenamtliche und Organisationen finanziell entlastet werden, sodass mehr Mittel für die eigentliche Gemeindearbeit zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Anmeldung gibt es auf der GEMA-Website.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich auf der Ehrenamtsseite der EKvW.

 

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Musik beim Gemeindefest? GEMA-Pauschalvertrag macht es einfacher

GEMA-Pauschalvertrag schafft finanzielle Entlastung für Vereine und Kirchengemeinden

Seit dem 1. Juli 2026 profitieren auch Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen von einem neuen GEMA-Pauschalvertrag zwischen dem Land NRW und der GEMA. Das Land stellt hierfür bis Ende 2027 insgesamt drei Millionen Euro bereit und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Musiknutzung bei  Veranstaltungen, wie zum Beispiel Gemeindefesten.

Berechtigt sind kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Der Vertrag gilt für bestimmte Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, etwa Gemeindefeste, Sommerfeste oder Jubiläen. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung vorab über das GEMA-Onlineportal angemeldet wird, kein Eintritt erhoben wird und die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter beträgt.

„Ob Sommerfest, Dorffest, Gemeindefest oder Vereinsjubiläum: Wo Ehrenamt Gemeinschaft schafft, werden wir Hürden abbauen. Deshalb heißt es künftig: Music on, Gebühren off. Mit dem neuen GEMA-Pauschalvertrag können wir viele Vereine und Ehrenamtliche in Nordrhein-Westfalen konkret entlasten. Gerade kleinere Vereine werden davon profitieren, dass künftig mehr Geld für die eigentliche Vereinsarbeit eingesetzt werden kann und weniger in Gebühren fließt“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Mit der Vereinbarung sollen Ehrenamtliche und Organisationen finanziell entlastet werden, sodass mehr Mittel für die eigentliche Gemeindearbeit zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Anmeldung gibt es auf der GEMA-Website.

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