GBOE-Westfalen hat sich Ethik-Richtlinie gegeben

GBOE-Westfalen hat sich Ethik-Richtlinie gegeben

Auch in Beratungssettings können durchaus kritische Momente entstehen, in denen es dann um Klarheit und ein Wertebewusstsein geht, die der Situation angemessen sind und dem Beratungsansatz entsprechen.

In freiwilliger Selbstverpflichtung erklärt der Konvent der lippischen und westfälischen Gemeindeberater:innen sich an Ethik-Richtlinien gebunden. Diese sind im Verhältnis zu den Beratungskunden:innen im Kontext der Beratung leitend.

Sie dienen dazu:
• den ethischen Diskurs und die Reflexion innerhalb der GBOE-Westfalen zu fördern;
• den Gemeindeberater:innen und systemischen Organisationsberater:innen eine Handlungsorientierung an die Hand zu geben;
• die Beratungskunden:innen, Klienten und Weiterbildungsabsolvent:innen vor unethischem und unprofessionellem Übergriffen zu schützen.

Die ethischen Richtlinien stellen Mindestanforderungen an ein verantwortungsbewusstes Handeln dar und unterstützen dessen kritische Reflexion.

Sie sind im Handbuch für Qualitätsmanagement der GBOE-Westfalen hinterlegt.