Durchbruch für neues EU-Lieferkettengesetz
Meilenstein für Menschenrechte, Umwelt und Klimaschutz
Das Europaparlament hat am 1. Juni 2023 für ein neues EU-Lieferkettengesetz gestimmt: Unternehmen in der EU sollen demnach künftig strenger darauf achten, dass ihre Produkte im Einklang mit Menschenrechten hergestellt werden und den Umweltschutz beachten. Die Initiative Lieferkettengesetz spricht von einem Meilenstein für Menschenrechte, Umwelt und Klimaschutz.
Der Richtlinienentwurf sieht unter anderem vor, dass Firmen in der EU für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie für Umweltverschmutzung ihrer internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden sollen. Geplant ist auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie dies nicht tun.
Ende vergangenen Jahres hatten sich die EU-Staaten bereits auf ihren Standpunkt zu dem Vorhaben festgelegt. Parlament und Mitgliedstaaten müssen sich nun noch auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen. Die EU-Kommission hatte im Februar 2022 ihren Vorschlag für die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Geschäften europäischer Unternehmen vorgelegt.
Michelle Trimborn, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz, kommentiert anlässlich der Abstimmung im Europäischen Parlament über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD):
„Mit der Zustimmung zu einem europäischen Lieferkettengesetz hat das Europäische Parlament heute einen wichtigen Schritt in Richtung gerechterer globaler Lieferketten getan. Die Abgeordneten sprachen sich mit einer stabilen Mehrheit für verbindliche Regeln für Unternehmen aus. Die Botschaft ist deutlich: Menschenrechte, Klima und Umwelt müssen zukünftig wirksam vor negativen Einflüssen durch globales Wirtschaften geschützt werden.
Wir als Initiative Lieferkettengesetz begrüßen insbesondere, dass das EU-Lieferkettengesetz einem konsequent risikobasierten Ansatz folgen soll. So kann das Gesetz präventiv wirken und dafür sorgen, dass schwere Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Außerdem soll das Gesetz auch die tiefere Wertschöpfungskette abdecken. Beides schafft die Voraussetzungen dafür, Menschenrechte und Umwelt dort zu schützen, wo es am schlechtesten um sie bestellt ist: am Beginn der Lieferkette.
Zudem hat das Parlament bestätigt, dass auch Unternehmen Verantwortung für den Klimaschutz tragen. Das Gesetz fordert von Unternehmen die Aufstellung und Umsetzung von Klimaschutzplänen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel.
Dennoch ist der heute beschlossene Kompromiss weit entfernt von unseren Forderungen als Zivilgesellschaft. Beim Zugang zu Recht begrüßen wir die grundsätzliche Regelung zum Thema Haftung, sehen aber auch massive Schwächen: Betroffene bleiben chancenlos, denn sie verfügen meist über geringe Mittel und haben keinen Zugang zu unternehmensinternen Informationen. So können sie vor Gericht kaum beweisen, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen. Darum fordern wir eine faire Verteilung der Beweislast. Natürlich müssen auch für den Finanzsektor vollumfängliche Sorgfaltspflichten gelten. Nur so können wir sicherstellen, dass europäische Banken und Investoren keine Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung finanzieren.
Sehr besorgt sind wir, dass heute die deutschen Mitglieder der EVP-Fraktion (deutsche CDU/CSU) noch mit kurzfristigen Änderungsanträgen versucht haben, das europäische Lieferkettengesetz weiter abzuschwächen. Wir erwarten von der Bundesregierung ihrerseits, dass sie ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wahr macht und sich im Trilog nun für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz einsetzt.
Internet: https://lieferkettengesetz.de/
Durchbruch für neues EU-Lieferkettengesetz
Meilenstein für Menschenrechte, Umwelt und Klimaschutz
Das Europaparlament hat am 1. Juni 2023 für ein neues EU-Lieferkettengesetz gestimmt: Unternehmen in der EU sollen demnach künftig strenger darauf achten, dass ihre Produkte im Einklang mit Menschenrechten hergestellt werden und den Umweltschutz beachten. Die Initiative Lieferkettengesetz spricht von einem Meilenstein für Menschenrechte, Umwelt und Klimaschutz.
Der Richtlinienentwurf sieht unter anderem vor, dass Firmen in der EU für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie für Umweltverschmutzung ihrer internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden sollen. Geplant ist auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie dies nicht tun.
Ende vergangenen Jahres hatten sich die EU-Staaten bereits auf ihren Standpunkt zu dem Vorhaben festgelegt. Parlament und Mitgliedstaaten müssen sich nun noch auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen. Die EU-Kommission hatte im Februar 2022 ihren Vorschlag für die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Geschäften europäischer Unternehmen vorgelegt.
Michelle Trimborn, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz, kommentiert anlässlich der Abstimmung im Europäischen Parlament über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD):
„Mit der Zustimmung zu einem europäischen Lieferkettengesetz hat das Europäische Parlament heute einen wichtigen Schritt in Richtung gerechterer globaler Lieferketten getan. Die Abgeordneten sprachen sich mit einer stabilen Mehrheit für verbindliche Regeln für Unternehmen aus. Die Botschaft ist deutlich: Menschenrechte, Klima und Umwelt müssen zukünftig wirksam vor negativen Einflüssen durch globales Wirtschaften geschützt werden.
Wir als Initiative Lieferkettengesetz begrüßen insbesondere, dass das EU-Lieferkettengesetz einem konsequent risikobasierten Ansatz folgen soll. So kann das Gesetz präventiv wirken und dafür sorgen, dass schwere Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Außerdem soll das Gesetz auch die tiefere Wertschöpfungskette abdecken. Beides schafft die Voraussetzungen dafür, Menschenrechte und Umwelt dort zu schützen, wo es am schlechtesten um sie bestellt ist: am Beginn der Lieferkette.
Zudem hat das Parlament bestätigt, dass auch Unternehmen Verantwortung für den Klimaschutz tragen. Das Gesetz fordert von Unternehmen die Aufstellung und Umsetzung von Klimaschutzplänen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel.
Dennoch ist der heute beschlossene Kompromiss weit entfernt von unseren Forderungen als Zivilgesellschaft. Beim Zugang zu Recht begrüßen wir die grundsätzliche Regelung zum Thema Haftung, sehen aber auch massive Schwächen: Betroffene bleiben chancenlos, denn sie verfügen meist über geringe Mittel und haben keinen Zugang zu unternehmensinternen Informationen. So können sie vor Gericht kaum beweisen, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen. Darum fordern wir eine faire Verteilung der Beweislast. Natürlich müssen auch für den Finanzsektor vollumfängliche Sorgfaltspflichten gelten. Nur so können wir sicherstellen, dass europäische Banken und Investoren keine Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung finanzieren.
Sehr besorgt sind wir, dass heute die deutschen Mitglieder der EVP-Fraktion (deutsche CDU/CSU) noch mit kurzfristigen Änderungsanträgen versucht haben, das europäische Lieferkettengesetz weiter abzuschwächen. Wir erwarten von der Bundesregierung ihrerseits, dass sie ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wahr macht und sich im Trilog nun für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz einsetzt.
Internet: https://lieferkettengesetz.de/