Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in NRW
Wechselseitig bereichern, gemeinsam Zeugnis ablegen
31 Mitglieder hat die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen (ACK-NRW). Dazu zählen neben den evangelischen Landeskirchen in Westfalen, im Rheinland und in Lippe die römisch-katholischen Bistümer, die altkatholische Kirche, etliche orthodoxe Kirchen, die evangelisch-methodistische Kirche, der Bund evangelisch-freikirchlicher Gemeinden und viele mehr. Zu ihren Aufgaben gehören die wechselseitige Bereicherung und die Stärkung des gemeinsamen Zeugnisses in der Welt.
In Nordrhein-Westfalen kamen am 31. Januar 1966 Vertreter der evangelischen Landeskirche und der evangelischen Freikirchen sowie der Alt-Katholischen Kirche aus Westfalen in Dortmund zusammen. Sie beschlossen die Fortsetzung der bisherigen gemeinsamen Arbeit in organisatorischer Festigung unter dem Namen „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen und Gemeinden in Westfalen“.
Am 12. September 1972 fand unter zusätzlicher Beteiligung der römisch-katholischen Diözesen, der orthodoxen und altorientalischen Kirchen, der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Lippischen Landeskirche sowie weiterer evangelischer Freikirchen eine erste ordentliche Delegiertenversammlung der erweiterten Arbeitsgemeinschaft statt. Sie trägt seither den Namen „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen“ (ACK-NRW).

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