22. Juni um 11:00 Uhr

Recht auf Reparatur – Was kann NRW tun?

Was tun, wenn der Handy-Bildschirm zerbricht oder der Akku schlapp macht? Bessere Reparaturmöglichkeiten von Smartphones und anderen Geräten erleichtern ihre längere Nutzung und schonen wertvolle Ressourcen. Verbraucher*innen werden durch Reparaturen finanziell entlastet.  Wenn Ersatzteile besser verfügbar sind, Geräte leichter auseinander gebaut werden können und Reparaturdienstleistungen gefördert werden, ist dies auch eine Chance für die lokale Reparatur-Wirtschaft und das Handwerk.

Bewegung im Thema ist auf verschiedenen Ebenen: Von Bemühungen der Europäischen Union für ein Recht auf Reparatur – etwa über eine Richtlinie zum Ökodesign von Smartphones und Tablets – über die Ankündigung eines Aktionsprogramms „Reparieren statt Wegwerfen“ durch die Bundesregierung bis zu Länder-Initiativen wie dem Reparaturbonus in Thüringen.

Wo stehen diese Prozesse und welche Chancen bieten sie für Verbraucher*innen und Unternehmen in NRW? Welche Hürden sind zu überwinden? Was kann die Landesregierung NRW tun, die in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat, die Reparierbarkeit von Produkten zu verbessern? Wie kann das „Recht auf Reparatur“ so umgesetzt werden, dass alle davon profitieren?

Diese Fragen beleuchten und diskutieren unter anderem:

  • Claudia Kreft, Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
  • Reinhold Rünker, Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW
  • Katrin Meyer, Runder Tisch Reparatur

Moderation: Eva Maria Reinwald, Südwind Institut e.V.

Diskutieren Sie mit! Eingeladen sind alle, die an besseren Möglichkeiten zur Reparatur ihrer Smartphones interessiert sind.

Die Veranstaltung wird organisiert von: oikos-Institut der Evangelischen Kirche von Westfalen, Verbraucherzentrale NRW und SÜDWIND e.V.

Anmeldung: https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_uqrwSLajTzqgG3Tf2lTz-g

Kontakt: Johanna Schäfer, Oikos-Institut der EKvW, Johanna.schaefer@ekvw.de, Tel.: 0231-5409-76

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